Wer regelmäßig Google Street View nutzt, dem wird schnell aufgefallen sein, dass das genutzte Bildmaterial für Deutschland noch bis vor kurzer Zeit veraltet war. Google hatte das Projekt Street View nach viel Widerstand von Politik, Immobilieneigentümern und Datenschützern bereits 2011 deutschlandweit eingestellt; was dazu führte, dass die Abdeckung der Übersichtskarte unvollständig blieb und eher einem Flickenteppich glich – dies ändert sich nun.
Jetzt hat Google das Projekt Street View in Deutschland wieder aufgenommen und erneuert das in die Jahre gekommene und unvollständige Bildmaterial bis Ende Oktober 2023. Der offizielle Startschuss hierzu war bereits Juni 2023.
Zur Erfassung nutzt das Unternehmen nicht nur wie bisher Autos, die mit entsprechenden Kameraequipment 360-Grad-Bilder aufnehmen, sondern hat seine Flotte zur Bilderfassung erweitert um mit Kameras ausgestattete Fahrradfahrer und sogar Fußgänger. Entsprechend können detaillierte und außerordentliche Aufzeichnungsergebnisse erwartet werden; so wie wir sie schon aus anderen Ländern gewohnt sind.
Viele der bereits 2011 aufgenommenen Orte und Straßen sind aufgrund der noch anhaltenden Aktualisierung derzeit nicht mehr in Street View verfügbar. Dies liegt daran, dass Google einen Großteil der alten Datenbank verworfen hat und somit das alte Bildmaterial nicht mehr zur Verfügung steht. Aktuell sind laut Google bereits 20 Großstädte wie Dortmund, Berlin, Hamburg digitalisiert und können wieder virtuell durchschritten werden.
Mit dem Update des Bildmaterials kommen aber nicht nur Vorteile auf uns zu. Sollte zu seiner Zeit Widerspruch gegen Street View Aufnahmen eingelegt worden sein, so muss dieser nun erneuert werden. Hausfassaden werden daher im neuen Bildmaterial nicht zwingend automatisch unkenntlich gemacht. Besorgte Personen – oder diejenigen, die einfach etwas mehr Privatsphäre wünschen müssen also jetzt erneut tätig werden. Hierzu bietet Google im Hilfebereich des Google Maps Dienstes ein Online-Formular an. Wer dies nicht nutzen will, kann alternativ ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale[1] nutzen.