

Nutzungsbedingungen zur HNDO-App
Grundsatz
Die Stadt Dortmund fördert im Rahmen des Projekts NachbarBude die Nutzung der HNDO-App im Testbetrieb:
- Für die Inanspruchnahme und Abwicklung von Aufträgen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen,
- für per Losverfahren ausgewählte und registrierte Nutzer*innen,
- mit einem am Projekt teilnehmenden Unternehmen,
- durch ein Zuschussguthaben pro Person in bestimmter Höhe, welches einsehbar ist in der HNDO-App.
Nutzungsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Stadt Dortmund haben.
Das Angebot gilt im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. November 2024. Das Zuschussguthaben muss nicht durch einen einzelnen Auftrag in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung von mehreren Aufträgen pro ausgewählter und registrierter Nutzer*in ist bis maximal zur Gesamthöhe des in der App einsehbaren Zuschussguthabens möglich.
Die App darf nur im gesetzlichen Rahmen und entsprechend dieser Nutzungsbedingungen genutzt werden. Bei Verstoß gegen geltendes deutsches Recht oder unsere Nutzungsbedingungen behält sich die Stadt Dortmund das Recht vor, Sie von der Nutzung der App auszuschließen.
Nutzung der App und Registrierung
Wer die HNDO-App nutzen möchte, muss vor der Inanspruchnahme und Abwicklung von Aufträgen über den App-Store von Google oder Apple die kostenlose HNDO-App herunterladen. Nach der Anmeldung kann die App genutzt werden.
1. Person besucht NachbarBude
2. Person installiert App auf dem Smartphone
3. Person registriert sich in der App: Nach der Registrierung kann die App nur eingeschränkt genutzt werden. Der App-Benutzer, der durch die Registrierung der Person, erstellt wurde, muss von Beschäftigten des SKM Dortmund e.V. in der NachbarBude freigeschaltet werden (nach Zuteilung durch das Losverfahren). Zusätzlich wird der Person bzw. den App-Nutzer*innen ein Guthaben zugeordnet. Für die Zuordnung von Guthaben wird von den Beschäftigten des SKM Dortmund e.V. das zur App-Plattform gehörende Modul „Sponsoring-Modelle" verwendet. Dieses Modul kann nur von dazu berechtigten Benutzern des Backend der App-Plattform genutzt werden.
4. Beschäftigte schaltet App-Nutzer*in frei (Identifikation z.B. über den Personalausweis)
5. Beschäftigte ordnet App-Nutzer*in ein Sponsoring-Modell zu: Im Vorfeld wurden teilnehmende Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen im Backend der App-Plattform hinterlegt (nach Ausstellung des Zuwendungsbescheids zur Teilnahme am Testbetrieb). Diese werden dem App-Benutzer in einem Telefonverzeichnis innerhalb der App angezeigt, so dass der App-Benutzer aus der App heraus einen Anruf initiieren kann und einen Termin mit dem Anbieter vereinbaren kann, der per Matching nach dem Losverfahren zugeordnet wurde.
Durch die Nutzung der App erkennt die Nutzer*in die Nutzungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Version an.
Die App darf nur im gesetzlichen Rahmen und entsprechend dieser Nutzungsbedingungen genutzt werden. Bei Verstoß gegen geltendes deutsches Recht oder unsere Nutzungsbedingungen behält sich die Stadt Dortmund das Recht vor, Sie von der Nutzung der App auszuschließen.
Inanspruchnahme und Abwicklung von Aufträgen und Abrechnung
6. App-Benutzer vereinbart einen Termin mit dem Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen aus dem Verzeichnis der App: Bei dem Termin zeigt der Anbieter dem App-Benutzer zu Beginn der Tätigkeiten einen QR-Code. Der App-Benutzer scannt den QR-Code in der App. Nach den Tätigkeiten wird ggf. der Preis für die durchgeführten Tätigkeiten dem App-Benutzer genannt. Der App-Benutzer trägt diesen in die App ein und lässt sich diesen vom Anbieter durch das Scannen eines zweiten QR-Codes bestätigen.
7. Anbieter zeigt QR-Code vor Beginn der Tätigkeiten
8. App-Nutzer*in scannt den QR-Code
9. Anbieter führt Tätigkeiten durch
10. App-Nutzer*in trägt Preis für die Tätigkeit in der App ein
11. Anbieter zeigt zweiten QR-Code nach Durchführung der Tätigkeiten: Diese Schritte können in der Pilot-Phase nur einmal in der App durchgeführt· werden, damit Guthaben nur einmalig eingelöst werden kann.
Ein Anspruch auf Nutzung der App besteht nicht.
Nicht nutzungsberechtigte Personen dürfen die HNDO-App nicht nutzen. Diese werden nicht bezuschusst.
Haftung
Die Nutzungsberechtigten der HNDO-App (registrierte Nutzer*innen und Unternehmen) haften gemäß der AGB der Unternehmen (Dienstleister*innen zur Durchführung und Abwicklung von Aufträgen) für entstandene Schäden.
Schlussbemerkung
Die HNDO-App ist eine freiwillige Leistung der Stadt Dortmund, die im Rahmen eines Testbetriebs mit per Losverfahren ausgewählten Nutzer*innen erprobt wird. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.
Datenschutzhinweise
Die Wirtschaftsförderung Dortmund ist ein Eigenbetrieb der Stadt Dortmund gem. § 114 GO NRW. Daher gilt für die Wirtschaftsförderung Dortmund auch die allgemeine Datenschutzerklärung der Stadt Dortmund. Die Stadt Dortmund erhebt im Zusammenhang mit dem Projekt Nachbarbude/Testbetrieb HNDO-App personenbezogene Daten.
Es gilt die Datenschutzerklärung der Stadt Dortmund (https://www.dortmund.de/allgemeines/datenschutz-stadt-dortmund/).
Die Stadt Dortmund behält sich das Recht vor, Funktionen hinzuzufügen oder zu entfernen und eventuell neue Beschränkungen einzuführen. Die Nutzer*innen können jederzeit die Nutzung der App einstellen. Die Stadt Dortmund behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern und anzupassen.
Die Stadt Dortmund betreibt die Server und sonstige Infrastruktur zur Bereitstellung der Inhalte und zum Betrieb des Dienstes nicht selbst, sondern durch AppPlusMobile Systemhaus GmbH, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 20, 44227 Dortmund.
Wirtschaftsförderung Dortmund, Grüne Straße 2-8, 44147 Dortmund
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